VaSt – vorausgefüllte Steuererklärung
Seit Januar 2014 gibt es die vorausgefüllte Steuererklärung. Alle Daten, die dem Finanzamt bereits elektronisch vorliegen, können automatisch in die Erklärungssoftware übernommen werden.
Dem Finanzamt liegen bislang folgende Daten vor:
– Ihre Stammdaten wie Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum, Religion, Bankverbindung
– Lohnsteuerbescheinigungen (incl. besondere Lohnsteuerbescheinigungen)
– Rentenmitteillungen
– Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung
– Zahlungen zu Riester/Rürup
bei gleichzeitiger Nutzung des “Steuerkonto online” sind auch Ihre Einkommensteuerzahlungen bereits hinterlegt.
Komplett gefüllt, heißt aber nicht, komplett und richtig.
Hier beginnt die Arbeit Ihres Steuerberaters. Weiterhin werden oben genannte Unterlagen und weitere Dokumente (etwa bei Vermietung und Verpachtung) benötigt, um die Daten zu prüfen und die Steuererklärung zu vervollständigen.