Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter
Ab dem 01.01.2018 soll es amtlich werden: die Große Koalition hat die Anhebung der Obergrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 800 EUR beschlossen
Derzeit können die Anschaffungskosten für selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter (sog. geringwertige Wirtschaftsgüter) bis zu einem Gesamtwert von 410 EUR im Jahr der Anschaffung als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben behandelt werden. Zudem brauchen diese Güter nicht in einem Anlagenverzeichnis geführt zu werden. Ab dem 01.01.2018 wird die Grenze von 410 EUR auf 800 EUR angehoben.
siehe auch: Pressemitteilung des BMWi
Zypries: “Anhebung der Schwelle bei geringwertigen Wirtschaftsgütern entlastet Mittelständler und Handwerksbetriebe”
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2017/20170307-zypries-zu-gwg.html