Wechsel zur Fahrtenbuchmethode
BFH, Urteil VI R 35/12 vom 20.03.2014
Leitsatz
- Die Fahrtenbuchmethode bestimmt den Wert der Privatnutzung als Anteil an den gesamten Fahrzeugaufwendungen und an der gesamten Fahrleistung des Fahrzeugs.
- Die Fahrtenbuchmethode ist nur dann zu Grunde zu legen, wenn der Arbeitnehmer das Fahrtenbuch für den gesamten Veranlagungszeitraum führt, in dem er das Fahrzeug nutzt; ein unterjähriger Wechsel von der 1 %-Regelung zur Fahrtenbuchmethode für dasselbe Fahrzeug ist nicht zulässig.
Eine bequeme Art des Fahrtenbuches finden Sie unter http://travelcontrol-personal.de/
Interessanter Beitrag: Elektronische Fahrtenbücher und das Finanzamt http://travelcontrol-personal.de/2014/03/23/elektronische-fahrtenbuecher-finanzamt/